Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Teilnahmebedingungen für die bbl-Sprachkurse
1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der/Die Kursteilnehmer(in) muss über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung der Universität Duisburg-Essen verfügen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach der Anmeldung und der Zahlung von 150 EUR Anmeldegebühr
wird dem/der Kursteilnehmer(in) die Reservierung bestätigt. Der
Restbetrag ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
2.2 Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht fristgerecht
ein, verliert der/die Teilnehmer(in) seinen/ihren Anspruch auf die
Teilnahme am Kurs.
3. Preise
Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige
Preisliste bzw. der in der Reservierungsbestätigung genannte Preis.
4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Kann der/die Kursteilnehmer(in) nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
- bei Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr (Stornogebühr) von 150 EUR erhoben
- bei Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50% der Gesamt-Kursgebühr einbehalten
- nach Kursbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich
- bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses besteht kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr
- bei Kursabbruch wegen Krankheit o.Ä. liegt eine anteilige
Rückerstattung im Ermessen der bbl-Sprachschule. Es wird der Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung im Herkunftsland empfohlen.
4.2 Mit Kursbeginn ist immer das Datum des ersten Unterrichtstags gemeint.
4.3 Rücktritt erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden
schriftlichen Erklärung. Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der
Rücktrittserklärung bei der bbl-Sprachschule (Postanschrift).
5. Anreise
5.1 Kann die Anreise nicht bis zum Termin des Einstufungstests /
bis zum ersten Kurstreffen erfolgen, muss die bbl-Sprachschule darüber
informiert werden.
5.2 Unterbleibt diese Mitteilung, kann die bbl-Sprachschule über
den Kursplatz anderweitig verfügen. Kann der Kursplatz noch anderweitig
vergeben werden, behält die bbl-Sprachschule zumindest 150 EUR für
seinen Verwaltungsaufwand ein.
5.3 Kann der Platz nicht anderweitig vergeben werden, behält
der/die Kursteilnehmer(in) seinen/ihren Anspruch auf diesen Platz. In
jedem Fall ist der/die Kursteilnehmer(in) zur Zahlung der vollen
Kursgebühr verpflichtet.
6. Feststellung der Niveaustufe
6.1 Die vorläufige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt bei
Neuanmeldungen aufgrund der Angaben des/der Teilnehmer(s/in) auf dem
Anmeldeformular.
6.2 Die endgültige Feststellung des Sprachniveaus und die
Zuweisung zur entsprechenden Kursstufe erfolgt bei Neuanmeldungen
aufgrund des bbl-Einstufungstests zu Kursbeginn.
6.3 Alleine das Ergebnis des bbl-Einstufungstests und des damit
verbundenen Einstufungsgesprächs entscheidet über die Zuweisung zur
entsprechenden Kursstufe, auch wenn sich aufgrund des Einstufungstests
ein anderes Ergebnis als bei der vorläufigen Zuweisung ergibt.
6.4 Bei Fortsetzer(inne)n und Wiederholer(inne)n eines
bbl-Sprachkurses entscheidet das Ergebnis des Abschlusstests des
vorhergehenden Kurses verbindlich über die Zuweisung zur entsprechenden
Kursstufe. Ein neuer Einstufungstest wird nicht durchgeführt.
7. Pflichten des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin
7.1 Der/Die Kursteilnehmer(in) hat selbst Sorge zu tragen, dass
sein/ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Die bbl-Sprachschule
setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung als
selbstverständlich voraus.
7.2 Der/Die Kursteilnehmer(in) ist für den Abschluss einer
Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst
verantwortlich. Die bbl-Sprachschule übernimmt keine Haftung in diesem
Bereich.
7.3 Er/Sie ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
8. Haftung der bbl-Sprachschule
Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für die
bbl-Sprachschule und seine Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere hafte die bbl-Sprachschule weder
für sich noch für seine Mitarbeiter für den Ausfall seiner Leistungen
durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von
ihm nicht zu vertretende Gründe.
9. Datenschutz
9.1 Der/Die Kursteilnehmer(in) willigt ein, dass die
bbl-Sprachschule zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-,
Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine/ihre Daten
elektronisch erfasst und bearbeitet.
9.2 Die bbl-Sprachschule ist berechtigt, den Hochschul- und
Kommunalverwaltungen über die Teilnahme/Nichtteilahme am Kurs Auskunft
zu erteilen.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
10.1 Auf den Vertrag