Die Teilnehmer mit einer gültigen Hochschul-Zugangsberechtigung
können sich an der Universität Duisburg-Essen einschreiben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Teilnahmebedingungen für die bbl-Sprachkurse

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der/Die Kursteilnehmer(in) muss über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung der Universität Duisburg-Essen verfügen.

2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach der Anmeldung und der Zahlung von 150 EUR Anmeldegebühr wird dem/der Kursteilnehmer(in) die Reservierung bestätigt. Der Restbetrag ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
2.2 Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht fristgerecht ein, verliert der/die Teilnehmer(in) seinen/ihren Anspruch auf die Teilnahme am Kurs.

3. Preise
Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste bzw. der in der Reservierungsbestätigung genannte Preis.

4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Kann der/die Kursteilnehmer(in) nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
- bei Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr (Stornogebühr) von 150 EUR erhoben
- bei Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50% der Gesamt-Kursgebühr einbehalten
- nach Kursbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich
- bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses besteht kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr
- bei Kursabbruch wegen Krankheit o.Ä. liegt eine anteilige Rückerstattung im Ermessen der bbl-Sprachschule. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Herkunftsland empfohlen.
4.2 Mit Kursbeginn ist immer das Datum des ersten Unterrichtstags gemeint.
4.3 Rücktritt erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung. Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der bbl-Sprachschule (Postanschrift).

5. Anreise
5.1 Kann die Anreise nicht bis zum Termin des Einstufungstests / bis zum ersten Kurstreffen erfolgen, muss die bbl-Sprachschule darüber informiert werden.
5.2 Unterbleibt diese Mitteilung, kann die bbl-Sprachschule über den Kursplatz anderweitig verfügen. Kann der Kursplatz noch anderweitig vergeben werden, behält die bbl-Sprachschule zumindest 150 EUR für seinen Verwaltungsaufwand ein.
5.3 Kann der Platz nicht anderweitig vergeben werden, behält der/die Kursteilnehmer(in) seinen/ihren Anspruch auf diesen Platz. In jedem Fall ist der/die Kursteilnehmer(in) zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet.

6. Feststellung der Niveaustufe
6.1 Die vorläufige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt bei Neuanmeldungen aufgrund der Angaben des/der Teilnehmer(s/in) auf dem Anmeldeformular.
6.2 Die endgültige Feststellung des Sprachniveaus und die Zuweisung zur entsprechenden Kursstufe erfolgt bei Neuanmeldungen aufgrund des bbl-Einstufungstests zu Kursbeginn.
6.3 Alleine das Ergebnis des bbl-Einstufungstests und des damit verbundenen Einstufungsgesprächs entscheidet über die Zuweisung zur entsprechenden Kursstufe, auch wenn sich aufgrund des Einstufungstests ein anderes Ergebnis als bei der vorläufigen Zuweisung ergibt.
6.4 Bei Fortsetzer(inne)n und Wiederholer(inne)n eines bbl-Sprachkurses entscheidet das Ergebnis des Abschlusstests des vorhergehenden Kurses verbindlich über die Zuweisung zur entsprechenden Kursstufe. Ein neuer Einstufungstest wird nicht durchgeführt.

7. Pflichten des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin
7.1 Der/Die Kursteilnehmer(in) hat selbst Sorge zu tragen, dass sein/ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Die bbl-Sprachschule setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung als selbstverständlich voraus.
7.2 Der/Die Kursteilnehmer(in) ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. Die bbl-Sprachschule übernimmt keine Haftung in diesem Bereich.
7.3 Er/Sie ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.

8. Haftung der bbl-Sprachschule
Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für die bbl-Sprachschule und seine Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere hafte die bbl-Sprachschule weder für sich noch für seine Mitarbeiter für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Gründe.

9. Datenschutz
9.1 Der/Die Kursteilnehmer(in) willigt ein, dass die bbl-Sprachschule zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine/ihre Daten elektronisch erfasst und bearbeitet.
9.2 Die bbl-Sprachschule ist berechtigt, den Hochschul- und Kommunalverwaltungen über die Teilnahme/Nichtteilahme am Kurs Auskunft zu erteilen.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
10.1 Auf den Vertrag